Fundamenta Sammelstiftung


  • Startseite
  • Stiftung
    • Organisation
    • Anlagepolitik
  • Informationen
  • Aufbau Vorsorge
  • Kundendienst
  • Vorsorgepläne
  • Kontakt

Solide und transparente VorsorgeLösungen für KMU jeder Grösse und sämtlicher Branchen.



Fundamenta Sammelstiftung Jurastrasse 20 4600 Olten



Organisation



Leistung definiert sich über schlanke Strukturen und eine offene Kultur.


Stiftungsurkunde (pdf)
Allg. Rahmenreglement (pdf)
Organisationsreglement (pdf)
Liquidations-/Teilliquidationsreglement (pdf)
Organigramm

Stiftungsrat





Dr. Arthur Haefliger - Präsident des Stiftungsrates

Patrick Gribi - Stiftungsrat

Daniel Lederer - Stiftungsrat

Marie-Christine Müller Leu - Stiftungsrätin




Geschäftsstelle





Beat Loosli - Geschäftsleitung

Beat Mühlethaler - Verwaltungsfachmann

Giuseppina D'Avino Lanz - Sozialversicherungsfachfrau


Bankverbindung:

AKB Aargauische Kantonalbank, CH-5001 Aarau

IBAN CH10 0076 1016 1038 3597 3





Aufsichtsbehörde





BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA), 5001 Aarau


Die Aufsichtsbehörde nimmt im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die Aufsichtsaufgaben für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wahr.



revisionsstelle





BDO AG, 4500 Solothurn


Die BDO AG prüft die Jahresrechnung und beurteilt, ob die diese dem schweizerischen Gesetz, der Stiftungsurkunde und den Reglementen entspricht.





experte für berufliche vorsorge





Prevanto AG, 8001 Zürich


Die Prevanto AG prüft periodisch, ob die Fundamenta Sammelstiftung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.


Sie unterbreitet dem Stiftungsrat Empfehlungen über den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen und welche Massnahmen, im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind.



Anlageexperte





Santro Invest AG, 8808 Pfäffikon


Die Vermögensverwalter müssen sowohl über die entsprechende Fachkenntnis und Expertise zum professionellen Führen eines Vermögensverwaltungsmandates sowie auch über einen genügenden Performanceausweis in der Vergangenheit verfügen.


Als externe Vermögensverwalter dürfen nur Personen und Institutionen gemäss Art. 48f BVV2 betraut werden.




«Alles Grosse ist einfach.»



Albert Einstein





Fundamenta
Sammelstiftung
Jurastrasse 20
4600 Olten



© 2020 Fundamenta Personalvorsorge AG